Januar 15, 2019

Altersdiskriminierung durch Stellenausschreibung „Junges Team“

Die Parteien stritten über einen Entschädigungsanspruch wegen Altersdiskriminierung. In der Stellenausschreibung des Arbeitgebers hieß es am Ende: „Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine verantwortungsvolle Position im Vertrieb eines erfolgreichen Unternehmens zu übernehmen. Als Mitglied eines jungen und motivierten Teams erhalten Sie bei uns Gelegenheit, Ihren Verantwortungsbereich kontinuierlich auszuweiten.“

Der 50 Jahre alte Kläger bewarb sich und wurde nicht eingestellt. Er verlangt Entschädigung. Er sei wegen des Alters diskriminiert worden. Dies ergäbe sich bereits aus der Stellenausschreibung.

Das Landesarbeitsgericht München hatte in einem ähnlichen Verfahren einen Entschädigungsanspruch erkannt. Dort war die Bezeichnung „junges Team“ einleitend genannt worden. Im vorliegenden Fall lag der Sachverhalt anders. Die Angaben zum Team erfolgten erst spät in der Anzeige, dennoch konnte der Arbeitgeber sich nicht entlasten. Das Gericht sprach dem Kläger eine Entschädigung von 2.000,00 € zu.

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