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Befristung
eines Arbeitsverhältnisses

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Viele Arbeitsverhältnisse werden befristet abgeschlossen, sie enden mit Ablauf der Befristungszeit oder mit Wegfall/Erreichen des Befristungsgrundes, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird.

Glaubt der Arbeitnehmer, dass die Befristung nicht wirksam vereinbart war, muss er seine Einwände mit einer Entfristungsklage zum zuständigen Arbeitsgericht erheben. Die Klagefrist hierfür beträgt drei Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Beendigungszeitpunkt; wobei unter Umständen die nachträgliche Zulassung einer verspäteten Klage möglich ist. Wir helfen gern, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Arbeitsvertrag Muster Anwalt Arbeitsrecht München

Das Arbeitsgericht prüft im Verfahren, ob die Vereinbarung über die Befristung wirksam ist. Eine Befristung wäre z.B. dann unwirksam, wenn das Arbeitsverhältnis zunächst unbefristet bestand und erst später mit einer Befristung „ergänzt“ wurde. Kommt das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis, dass die Befristung fehlerhaft ist, endet das Arbeitsverhältnis nicht und wäre fortzuführen. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis dann oft in einem gerichtlichen Verfahren gegen Zahlung einer Abfindung beendet.

Befristungen können insbesondere unwirksam sein, wenn ein Verstoß gegen das sogenannte Zuvorbeschäftigungsverbot vorliegt, also zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits ein Arbeitsverhältnis bestand.

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