Juni 30, 2019

Unfall in der Raucherpause – Arbeitsunfall?

Wie verhält es sich bei einem Unfall in der Raucherpause? Dies wurde in Berlin erörtert. Ein Sozialgericht aus Berlin sah das Rauchen eines Arbeitnehmers als persönliche Angelegenheit an. Hier gab es keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit. Verletzt sich nun der Arbeitnehmer, besteht kein Anspruch gegen die gesetzliche Unfallversicherung auf eine Heilbehandlung oder Verletztengeld und ebenfalls nicht auf eine Rente.

Was war beim Unfall in der Raucherpause geschehen?

Eine Klägerin arbeitete in einem Seniorenheim als Pflegehelferin . Sie ging im Januar 2012  „eine Zigarette rauchen“ vor die Tür, da im Haus  ein Rauchverbot bestand. Auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz stieß sie mit dem Hausmeister zusammen. Dieser verschüttete dabei einen Eimer mit Wasser. Die Klägerin rutschte aus und brach sich den rechten Arm.

Eine Anerkennung als Arbeitsunfall lehnte die Berufsgenossenschaft lehnte jedoch ab. Dagegen klagte die verunglückte Raucherin.

Das Sozialgericht Berlin sah keinen Arbeitsunfall. Dieser zurückgelegte Weg, von und zur Raucherpause sei nicht der unfallversicherungsrechtlich geschützten Tätigkeit zuzurechnen. Zum Rauchen zu gehen oder nicht, ist eine freie Privatentscheidung. Daher bestehe keine Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Der Weg zum Rauchen ist laut Gericht nicht vergleichbar mit dem Weg zur Kantine. Ernährung ist als notwendig anzusehen, um die Arbeitskraft aufrechtzuerhalten, Rauchen dagegen nicht. Das Konsumieren von Genussmitteln (also das Rauchen) ist eine Handlung aus dem persönlichen, nicht dem beruflichen Lebensbereich.

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie hier.

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